Relevante Gesetzgebung für die Produkte der SPF-Selskabet

Der Transport von Schweinen unterliegt gesetzlichen Regelungen von Dänemark und der EU.

Beim Export aus Dänemark bestimmen primär EU-Gesetze, wie die Schweine zu transportieren sind.

Die Transportverordnung (Council Regulation (EC) No 1/2005) gilt für den Transport von Nutztieren in allen EU-Staaten. Die Verordnung definiert Anforderungen an:

• Transportunternehmen

• Kraftfahrer

• Wageneinrichtung (Mindestplatz für die Schweine, Belüftung, Etagenhöhe, 
   Navigationssystem usw.)

• Fahr- und Ruhezeiten für die Schweine

Die TRACES-Verordnung (Commission Regulation (EC) No 599/2004) legt fest, wie der Tierhandel innerhalb der EU zu erfassen ist. U. a. welche Angaben zu Absender, Transporteur und Empfänger im "Handelszertifikat" anzugeben sind.

Die Veterinärpolizeirichtlinie (Council Directive 64/432/EEC) bestimmt die tierärztlichen Anforderungen beim Handel zwischen EU-Staaten. U. a. das "Gesundheitszertifikat".

 

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