Relevante Gesetzgebung für die Produkte der SPF-Selskabet
Der Transport von Schweinen unterliegt gesetzlichen Regelungen von Dänemark und der EU.
Beim Export aus Dänemark bestimmen primär EU-Gesetze, wie die Schweine zu transportieren sind.
Die Transportverordnung (Council Regulation (EC) No 1/2005) gilt für den Transport von Nutztieren in allen EU-Staaten. Die Verordnung definiert Anforderungen an:
• Transportunternehmen
• Kraftfahrer
• Wageneinrichtung (Mindestplatz für die Schweine, Belüftung, Etagenhöhe,
Navigationssystem usw.)
• Fahr- und Ruhezeiten für die Schweine
Die TRACES-Verordnung (Commission Regulation (EC) No 599/2004) legt fest, wie der Tierhandel innerhalb der EU zu erfassen ist. U. a. welche Angaben zu Absender, Transporteur und Empfänger im "Handelszertifikat" anzugeben sind.
Die Veterinärpolizeirichtlinie (Council Directive 64/432/EEC) bestimmt die tierärztlichen Anforderungen beim Handel zwischen EU-Staaten. U. a. das "Gesundheitszertifikat".
